Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOSES4U SA
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB sind unter www.norres-baggerman.com/de/agb/allgemeine-geschaeftsbedingungen-der-hoses4u-sa abrufbar. Diese AGB gelten spätestens mit Erhalt der Ware oder Leistung als angenommen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und alle Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Vertriebsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Technische Angaben, z. B. Maße, Gewichte und Leistungsdaten, sowie Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und als verbindlich bestätigt wurden.
§ 3 Preise und Annahme
Sofern nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Nachlieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung zum gesetzlichen Satz am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk des jeweiligen Werks.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10% der vereinbarten Mengen sowie Lieferungen von Unterlängen zulässig.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur als annähernd. Feste Liefertermine bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen beim Verkäufer oder seinen Lieferanten, die den Verkäufer ohne sein Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die vertraglich vereinbarten Lieferfristen oder Liefertermine um die Dauer der durch diese Umstände verursachten Leistungsstörungen. Wir haften nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Ist die Lieferung oder Leistung nicht möglich, weil unser Lieferant seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ist die Lieferverzögerung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung oder schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist jedoch, außer in Fällen vorsätzlicher Vertragsverletzung, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Ist der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Haftung für Mängel
Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die Ware bei Lieferung untersucht und erkennbare Mängel rügt. Die Mängelrüge muss uns spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Diese Frist gilt auch für bei der Lieferung nicht erkennbare Mängel, es sei denn, die Mängel konnten auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht entdeckt werden. Wird ein versteckter Mangel später entdeckt, muss die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung erfolgen.
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, jedoch mit der Maßgabe, dass wir die Art der Nacherfüllung wählen können.
Entscheiden wir uns für die Beseitigung des Mangels, können wir verlangen, dass a) das mangelhafte Produkt auf unsere Kosten zur Reparatur an uns zurückgesandt und anschließend an den Erfüllungsort zurückgeschickt wird oder b) der Käufer die mangelhaften Gegenstände zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Reparatur durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten bereithält. Die Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn der zweite Reparaturversuch erfolglos geblieben ist.
Unsere Haftung besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schäden, die auf einem leicht fahrlässigen Mangel der Kaufsache beruhen, wird keine Haftung übernommen.
Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, mit Ausnahme unserer Haftung für Vorsatz. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung (Lieferdatum).
Unsere Produkte unterliegen einem Verschleiß, der je nach Verwendung auch innerhalb der in Ziffer 5 genannten Frist von einem Jahr zu Funktionsbeeinträchtigungen führen kann. Solche verschleißbedingten Beeinträchtigungen begründen daher keine Mängelhaftungsansprüche gegen uns, auch wenn sie innerhalb eines Jahres nach Lieferung auftreten.
§ 7 Gesamthaftung
Eine über die in § 6 geregelte Haftung hinausgehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sonstigen Pflichtverletzungen oder deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden.
Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrentkonten), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten eingeräumt:
Die Ware bleibt unser Eigentum. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung unsererseits.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) in Bezug auf die Vorbehaltsware (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrentkonten) sicherungshalber in voller Höhe ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar.
Wir sind berechtigt, Zahlungen trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Befindet sich der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, ab dem Verzugszeitpunkt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Nebenabreden
Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Käufer eine Gesellschaft nach dem Schweizerischen Recht, so findet auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lugano.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.