Norres Baggerman informiert über die RoHS-Richtlinien (Stand: 04.02.2021)

Die EU-Richtlinie 2015/863/ EU (RoHS 3) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten hat am 22.07.2019 die vorherige RoHS-Richtlinie abgelöst. Als Hersteller technischer Schläuche und flexibler Schlauchsystemlösungen fallen unsere Produkte nur dann unter diese Richtlinie, wenn sie vom Kunden als Bauteil in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt werden

Im Rahmen der RoHS-Richtlinie wurden hat das Europäische Parlament für die folgenden Stoffe Grenzwerte festgelegt (maximale Konzentration in Gewichtsprozent in homogenen Werkstoffen):

  • Blei (Pb) 0,1% 
  • Quecksilber (Hg) 0,1% 
  • Cadmium (Cd) 0,01% 
  • sechswertiges Chrom (Cr+6) 0,1% 
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% 
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% 
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% 
  • Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% 
  • Dibutylphthalat (DBP) 0,1% 
  • Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% 

Wir bestätigen hiermit, dass bei den genannten Produkten keine der oben aufgeführten Substanzen von Norres Baggerman absichtlich als Rezepturbestandteile oder Prozesshilfsmittel in Konzentrationen oberhalb der zulässigen Grenzwerte eingesetzt wird. Darüber hinaus ist uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments kein für die Herstellung der genannten Produkte verwendeter Rohstoff bekannt, der diese Stoffe in Konzentrationen oberhalb der zulässigen Grenzwerte enthält.  

Bitte beachten Sie, dass Norres Baggerman hierzu keine eigenen Analysen durchgeführt hat. Unsere Angaben basieren auf den Informationen unserer Rohstofflieferanten.     

Diese Erklärung gilt für alle Norres Baggerman-Produkte, die auf unserer Website aufgeführt sind. 

Norres Baggerman Group