Polyurethanschläuche der PUR-FOOD-Serie

Die Polyurethanschläuche der Norres Baggerman PUR-FOOD-Serie werden aus speziellen und besonders hochwertigen Rohstoffen gefertigt und eignen sich hervorragend für zahlreiche Anwendungen im Lebensmittelbereich. Zu dieser Produktreihe zählen unter anderem folgende Schlauchtypen:

  • AIRDUC® PUR 351 FOOD (MD)
  • AIRDUC® PUR 355 FOOD (HD)
  • AIRDUC® PUR 356 FOOD (XHD)
  • AIRDUC® PUR 356 FOOD REINFORCED (XXHD)
  • AIRDUC® PUR 350 FOOD-AS (MD)
  • AIRDUC® PUR-INOX 351 FOOD-AS (MD)
  • AIRDUC® PUR-INOX 355 FOOD-AS (HD)
  • AIRDUC® PUR-INOX 356 FOOD-AS (XHD)
  • ARMOFLEX® 4483 PU FOOD
  • BARDUC® PUR-INOX 382 FOOD-AS (XHD)
  • CP PUR 455 FOOD
  • PROTAPE® PUR 330 FOOD (LD)
  • PROTAPE® PUR 331 FOOD (XLD)
  • PROTAPE® PUR-INOX 330 FOOD-AS (LD)
  • PROTAPE® PUR-C 335 FOOD-AS FLAT

Diese Schlauchtypen verfügen über offizielle lebensmittelrechtliche Zulassungen durch unabhängige Prüfinstitute, erfüllen zahlreiche einschlägige Richtlinien und können mit Einschränkungen auch im medizinischen Bereich eingesetzt werden.

Das für die Schlauchwandung verwendete Material weist unter anderem folgende Eigenschaften auf:

  • FDA-Konformität (Food and Drug Administration der USA):
    Die verwendeten Roh- und Zusatzstoffe (ausgenommen Stabilisatoren) sind im Code of Federal Regulations, Title 21 §177.2600 „Rubber articles intended for repeated use“ der FDA vom 01.04.2010 gelistet. Die verwendeten Antioxidantien/Stabilisatoren sind in §178.2010 „Antioxidants and/or stabilizers for polymers“ aufgeführt.
  • BfR (Deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung):
    Die bei der Herstellung eingesetzten Monomere sind in der Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBI. 1998 I S.5), zuletzt geändert am 24.06.2013 (BGBI. I S. 3130), gelistet. Die eingesetzten Ausgangsstoffe sind in der Empfehlung XXXIX, „Bedarfsgegenstände auf Basis von Polyurethanen“ vom 01.01.2012 aufgeführt.
  • EU-Verordnung 10/2011 und 2015/174:
    Die eingesetzten Monomere und Additive sind in den Anhängen der EU-Verordnung 10/2011, sowie der Ergänzungsverordnung 2015/174 gelistet.

Für die Schläuche, die mit dem offiziellen EG-Lebensmittelsymbol („Glas-Gabel-Zeichen“) gekennzeichnet sind, liegt jeweils eine offizielle Prüfung des gesamten Schlauchs durch ein unabhängiges Prüfinstitut gemäß EU-Verordnung 10/2011 und Ergänzungsverordnung 2015/174 vor.

Die Untersuchungen eines unabhängigen Prüfinstituts haben ergeben, dass diese Produktreihen die Anforderungen der EU-Verordnung 10/2011 „Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ sowie der Bedarfsgegenständeverordnung für Lebensmittelbedarfsgegenstände erfüllen.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Produkte mit dem Produktqualitäts-Icon „EU-Lebensmittelzulassung“:

Polyethylenschläuche der PE-FOOD-Serie

Die Polyethylenschläuche der Norres Baggerman PE-FOOD-Serie werden aus speziellen und besonders hochwertigen Rohstoffen gefertigt und eignen sich hervorragend für zahlreiche Anwendungen im Lebensmittelbereich. Zu dieser Produktreihe zählt unter anderem folgender Schlauchtyp:

  • AIRDUC® PE 362 FOOD (MD)

Das für die Schlauchwandung verwendete Material weist unter anderem folgende Eigenschaften auf:

  • FDA-Konformität (Food and Drug Administration der USA):
    Das Material erfüllt die Anforderungen der U.S. Food and Drug Administration als Food Contact Substance (FCN) auf Basis einer Premarket Notification vom 28.09.2007 unter FCN741. Diese Zulassung erlaubt den Einsatz des Materials für alle Lebensmitteltypen unter den Bedingungen A bis H gemäß Tabelle 2 der FDA CFSAN „Definitions of Food Types and Conditions of Use for Food Contact Substances“ (April 2006).  Bei der Herstellung der genannten Polyolefin-Copolymere werden ausschießlich Hilfsstoffe verwendet, die den Anforderungen und Grenzwerten der 21 CFR 177.1520 (c), item 3.1 oder 3.2 entsprechen
  • EU-Verordnung 10/2011:
    Die eingesetzten Ausgangsstoffe sind in der Verordnung 10/2011 gelistet. Die verwendeten enthalten keine Zusatzstoffe mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Additives).

Hinweis:
Die oben genannten Richtlinien für den Lebensmittelkontakt, die auf EU-Vorgaben basieren, führen teilweise zu Begrenzungen des Restgehalts einzelner Kunststoffkomponenten. Wir weisen darauf hin, dass die EU-Verordnung 10/2011, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt, Grenzwerte für Migrationen aus Kunststoffprodukten im Lebensmittelbereich festlegt.

Auch wenn – wie in diesem Fall – eine offizielle Bestätigung des Herstellers vorliegt, sind die entsprechenden Messungen gemäß EU-Verordnung 10/2011 vom Anwender am Endprodukt durchzuführen. Dabei müssen die Produkte mit den jeweiligen Lebensmitteln oder lebensmittelsimulierenden Stoffen in Kontakt gebracht werden. Zeit und Temperatur sind so zu wählen, dass sie den tatsächlichen Einsatzbedingungen im normalen Gebrauch gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung 10/2011 entsprechen.

Es liegt in der Verantwortung des Anwenders sicherzustellen, dass der jeweilige Artikel für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.

Technische Änderungen vorbehalten.